Wenn eine Immobilie den Eigentümer wechseln soll, gibt es dafür im Wesentlichen zwei Zeitpunkte:
einen richtig guten und einen ziemlich schlechten.
Dass man den idealen Moment für den Verkauf einer Wohnung, eines Hauses oder Grundstücks nicht verlässlich vorhersagen kann, liegt in der individuellen Natur der Sache.
Aber es gibt einige wichtige Kriterien.☝
Wer sich prinzipiell zum Verkauf entschlossen hat, sollte zwei grundsätzliche Kriterien beachten. Kommen persönliche oder berufliche Gründe ins Spiel, lässt sich der Zeitpunkt nur selten frei wählen, so dass Eile geboten und die Beauftragung eines Maklers sinnvoll ist. Hier finden sie ja Ihren Immobilienmakler in Gräfelfing gleich vor Ort.
Wem hingegen die Zeit nicht im Nacken sitzt, der kann zwar abwägen, welche Kosten er für sich für vertretbar hält, doch zahlen sich Marktkenntnis und Rechtssicherheit eines Immobilien-Profis aus Gräfelfing auch für den Hausverkäufer aus. Ein professioneller Immobilienmakler ist meist Sachverständiger oder Gutachter und kennt den Markt aus dem Effeff.
Lohnt sich ein Verkauf im Moment überhaupt? Das verrät oft nur eine professionelle Immobilienbewertung.
Kaufpreis gleich Bodenwert plus Grundstücksbebauung und Nachfrage?
Ganz so einfach ist es nicht, aber es geht in die richtige Richtung. Der Makler in Gräfelfing hilft bei der Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts – und damit indirekt auch bei der Findung des richtigen Zeitpunkts.
Was steht überhaupt zum Verkauf? Der richtige Zeitpunkt ist oft auch von der Art und Nutzung einer Immobilie abhängig. Einfamilienhaus oder Ferienwohnung, gewerbliche Räume oder unbebautes Grundstück? Welcher Markt gerade blüht und welcher sich gerade erst entwickelt, weiß definitiv Ihr Immobilienmakler in Gräfelfing.
Den richtigen Verkaufszeitpunkt gibt es bestimmt, doch lässt er sich nicht einfach erkennen. Wer einen Immobilien-Experten in Gräfelfing zurate zieht, kann die Entscheidung deutlich besser abwägen
Kostenlose Immobilienbewertung
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte klären Sie Sachverhalte im konkreten Einzelfall mit Ihrem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater. Alle Angaben sind nach bestem Wissen erfolgt, jedoch ohne Gewähr.