Immo-Bibel: Sanierungszuschuss?

Mehr Information über den Immobilienmarkt in Gräfelfing finden sie übrigens hier:

Immobilienmakler Gräfelfing, Makler in Gräfelfing, Immobilien-Altersvorsorge

Immobilienkauf in Gräfelfing

Ob sich eine Energieeinsparung für sie rechnet?

Weniger CO2-Ausstoß, mehr Energieeinsparung: Da sämtliche Bestandsgebäude in Deutschland bis zum Jahr 2050 „klimaneutral“ sein sollen, bietet der Staat finanzielle Hilfe für Sanierungsprojekte an.

🔧 Ob Haus oder Wohnung: Immobilieneigentümer können beim Umbau einige tausend Euro sparen. 💸 Aber unter welchen Voraussetzungen?

So gut wie neu: 

Wenn der Staat beim Sanieren hilft

Kredit oder Zuschuss?

Je nach Maßnahme bietet die staatliche KfW-Bank zwei unterschiedliche Förderprodukte an: einen direkt ausgezahlten Zuschuss oder einen Kredit, der komplett oder im Falle eines Tilgungszuschusses nicht vollständig zurückgezahlt werden muss. „Energieeffizient sanieren und Erneuerbare Energien nutzen“ nennt sich das Gesamtprogramm, das in einzelne Förderschwerpunkte unterteilt ist.

Ihr Immobilien Profi in Gräfelfing kennt den für sie richtigen Experten und ist ihnen hier gerne behilflich!

Effizienzhaus oder Einzelprojekt?

Wer seine gesamte Immobilie zum definierten Standard des KfW-Effizienzhauses aufwerten möchte, kann dafür einen Förderkredit von bis zu 120.000 Euro mit bis zu 48.000 Euro Tilgungserlass oder einen Investitionszuschuss von bis zu 48.000 Euro beantragen. Wer hingegen ein Einzelvorhaben in die Tat umsetzen will, darf mit einem Kredit von 50.000 Euro oder einem Zuschuss von 10.000 Euro rechnen – etwa für Wärmedämmung, Fensteraustausch, Fernwärme-Anschluss, Lüftungsanlageneinbau oder Heizungsoptimierung. Die Angebote gelten auch für den Kauf von saniertem Wohnraum in Gräfelfing. Wer eine Kreditvariante in Anspruch nimmt, muss sich indes von einem Experten für Energieeffizienz begleiten lassen, dessen Kosten wiederum bezuschusst werden können

Ist guter Rat teuer?

Wer sich bei der Planung und dem Bau oder der Sanierung selbst von einem Experten für Energieeffizienz unterstützen lässt, erhält einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro, während die KfW-Bank 50 Prozent der Kosten für die professionelle Begleitung übernimmt. Daneben ist auch die Kombination des Angebots mit anderen geförderten Beratungsleistungen erlaubt.

Heißes Angebot?

Soll die seit mindestens zwei Jahren bestehende Heizungsanlage eines Wohngebäudes auf den Betrieb mit erneuerbarer Energie umgerüstet werden, hält die KfW-Bank dafür einen Ergänzungskredit von bis zu 50.000 Euro bereit. Das Angebot lässt sich mit weiteren Zuschüssen kombinieren und gilt ebenso für den Kauf von saniertem Wohnraum, der von einer neuen Anlage beheizt wird. Wer seine Immobilie in Gräfelfing später hingegen sanieren möchte, verzichtet eventuell auf die jetzt gütigen Zuschüsse.

Erneuerbare Energie?

Der Förderkredit für Strom und Wärme richtet sich mit bis zu 50 Millionen Euro an private und öffentliche Unternehmen aller Größen, an jegliche Institutionen sowie an Privatpersonen. Das Angebot gilt für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme sowie für Netze und Speicher und umfasst unter anderem Photovoltaik, Wasser, Wind und Biogas.

Feuer und Flamme?

Wer sich für innovative Energiegewinnung begeistern kann, den erwartet ein Zuschuss von bis zu 28.200 Euro je installierter Brennstoffzelle – unabhängig von ihrem Einbau in einem neuen oder einem bestehenden Haus oder in einem Wohn- oder Nichtwohngebäude.

Fazit:

Wer neben der Umwelt auch seinen Geldbeutel schützen will, informiert sich unter www.kfw.de über die Angebote zur staatlichen Förderung.

Mehr zu diesen mehr als wichtigen Thema habe ich Ihnen in meinen Ratgebern aufbereitet, viele davon gibt es hier zum kostenlosen Download:

Immobilienmakler Gräfelfing, Makler in Gräfelfing, Immobilienkauf Gräfelfing

Sanierung?

Ratgeber "Sanieren"

Matthias Wandl – Immobilienmakler Gräfelfing, Bussardstr. 4b 82166 Gräfelfing
Telefon 089 374 12 333 – Mail: Matthias.Wandl@rimaldi.de

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte klären Sie Sachverhalte im konkreten Einzelfall mit Ihrem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater. Alle Angaben sind nach bestem Wissen erfolgt, jedoch ohne Gewähr.