Immobilie geerbt – und jetzt?

Mehr Information über den Immobilienmarkt in Gauting, Planegg, Martinsried und im Würmtal finden sie übrigens hier:

Immobilienmakler Planegg, Martinsried, Makler im Würmtal, Hausverkauf im Würmtal

Immobilienkauf im Würmtal

Dieser Fall von „Erb-Gut“ ist gar nicht so selten:

Man hat einen nahestehenden Menschenverloren – und ein Haus „gewonnen“.

Umfasst der Nachlass eine Immobilie, stehen wichtige Entscheidungen an. Was Sie bei allem persönlichen Schmerz unbedingt beachten sollten:

Wir zeigen es Ihnen unten:

Erbfolge:

An welcher Stelle stehen Sie? Gibt es weder Erbvertrag noch Testament, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Sind Sie Ehe- oder Lebenspartner, Kind oder Enkel des Verstorbenen, dann kommen Sie vor den Eltern, Geschwistern und Nichten oder Neffen. Dabei könnten Sie Teil einer Erbengemeinschaft sein, in der Sie sich gemeinsam über die Verwendung der Immobilie, egal ob in Planegg, Martinsried oder im Würmtal einigen müssen.

Finanzen und Grundbuch:

„Haus“ klingt gut, aber steht es auf einem hohen Schuldenberg?
Dann können Sie das gesamte Erbe ausschlagen. Geben Sie dafür innerhalb von sechs Wochen beim Nachlassgericht eine Erklärung ab.

Möchten Sie das Erbe annehmen? Kein Problem: Erledigen Sie das formlos oder tun Sie einfach gar nichts. Wollen Sie die Immobilie selbst bewohnen, beantragen Sie beim Grundbuchamt in den nächsten beiden Jahren kostenfrei die Berichtigung des Grundbucheintrags.

Verkehrswert:

Lassen Sie durch ein Gutachten den aktuellen Wert des Hauses aufgrund von Zustand, Größe und Lage bestimmen. Das ist wichtig für die Erbschaftsteuer, denn das Finanzamt orientiert sich dafür ansonsten nur an einem Durchschnittswert. Das Urteil eines Sachkundigen kann sich vor allem bei renovierungsbedürftigen Häusern lohnen – und generell eine wichtige Grundlage bilden, wenn die Immobilie verkauft werden soll. Hier ist ein Immobilienmakler im Würmtal  zu empfehlen.

Erbschaftsteuer:

Ihr Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, der Wert und die Nutzung der Immobilie bestimmen, was Sie in die Staatskasse zahlen „dürfen“. Die höchsten Freibeträge
gibt es für Ehe-/Lebenspartner (500.000 Euro) und Kinder (400.000 Euro).

Wichtig: Teilen Sie den Erbfall innerhalb von drei Monaten schriftlich dem Finanzamt mit. Steuerfrei ist ein maximal 200 Quadratmeter Wohnfläche bietendes Haus übrigens, wenn der Verstorbene dort gelebt hat und Sie als sein Ehe-/Lebenspartner oder Kind es für mindestens zehn Jahre selbst bewohnen möchten.

Nutzung:

Seien Sie ehrlich zu sich selbst: Möchten Sie in das geerbte Haus tatsächlich einziehen? Passen Größe und Lage wirklich zu Ihrer Lebenssituation? Wenn nicht: lieber vermieten oder verkaufen?

Fazit:

Kein Gedanke ist umsonst. Das geht aufs Haus!

Mehr zu diesen mehr als wichtigen Thema habe ich Ihnen in meinem Ratgeber aufbereitet, den es hier zum kostenlosen Download gibt:

Ratgeber Immobilie geerbt

 

Matthias Wandl – Immobilienmakler in München und im Würmtal
Telefon 089 374 12 333 – Mail: Matthias.Wandl@rimaldi.de

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte klären Sie Sachverhalte im konkreten Einzelfall mit Ihrem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater. Alle Angaben sind nach bestem Wissen erfolgt, jedoch ohne Gewähr.