Immo-Bibel: Immobilie geerbt?

Mehr Information über den Immobilienmarkt in München-Sendling finden sie übrigens hier:

Immobilienmakler Sendling-Westpark, Makler in Sendling

Immobilienkauf in Sendling

Immobilie geerbt – und jetzt?

Dieser Fall von „Erb-Gut“ ist gar nicht so selten:

Man hat einen nahestehenden Menschenverloren – und ein Haus „gewonnen“.

Bei allem persönlichen Schmerz: Umfasst der Nachlass eine Immobilie z.B.in Sendling, stehen wichtige Entscheidungen an. In den meisten Fällen kann hier ein Profi helfen, also fragen sie doch Ihren Immobilienmakler in München-Sendling, denn der kennt sich hier aus, der hat das richtige Netzwerk.

Erbfolge:

An welcher Stelle stehen Sie? Gibt es weder Erbvertrag noch Testament, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Sind Sie Ehe- oder Lebenspartner, Kind oder Enkel des Verstorbenen, dann kommen Sie vor den Eltern, Geschwistern und Nichten oder Neffen. Dabei könnten Sie Teil einer Erbengemeinschaft sein, in der Sie sich gemeinsam über die Verwendung der Immobilie einigen müssen.

Finanzen und Grundbuch:

„Haus in München-Sendling“ klingt gut, aber steht es auf einem hohen Schuldenberg? Dann können Sie das gesamte Erbe ausschlagen. Geben Sie dafür innerhalb von sechs Wochen beim Nachlassgericht eine Erklärung ab. Möchten Sie das Erbe annehmen? Kein Problem: Erledigen Sie das formlos oder tun Sie einfach gar nichts. Wollen Sie die Immobilie selbst bewohnen, beantragen Sie beim Grundbuchamt in den nächsten beiden Jahren kostenfrei die Berichtigung des Grundbucheintrags.

Verkehrswert:

Lassen Sie durch ein Gutachten den aktuellen Wert des Hauses aufgrund von Zustand, Größe und Lage bestimmen. Das ist wichtig für die Erbschaftsteuer, denn das Finanzamt orientiert sich dafür ansonsten nur an einem Durchschnittswert. Das Urteil eines Sachverständigen kann sich vor allem bei renovierungsbedürftigen Häusern lohnen – und generell eine wichtige Grundlage bilden, wenn die Immobilie in Sendling verkauft werden soll.

Erbschaftsteuer:

Ihr Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, der Wert und die Nutzung der Immobilie bestimmen, was Sie in die Staatskasse zahlen „dürfen“. Die höchsten Freibeträge gibt es für Ehe-/Lebenspartner (500.000 Euro) und Kinder (400.000 Euro).

Wichtig: Teilen Sie den Erbfall innerhalb von drei Monaten schriftlich dem Finanzamt mit. Steuerfrei ist ein maximal 200 Quadratmeter Wohnfläche bietendes Haus übrigens, wenn der Verstorbene dort gelebt hat und Sie als sein Ehe-/Lebenspartner oder Kind es für mindestens zehn Jahre selbst bewohnen möchten.

Nutzung:

Seien Sie ehrlich zu sich selbst: Möchten Sie in das geerbte Haus n Sendling tatsächlich einziehen? Passen Größe und Lage wirklich zu Ihrer Lebenssituation? Wenn nicht: lieber vermieten oder verkaufen? Ihr Immobilienmakler in Sendling hilft dabei.

Fazit:

Kein Gedanke ist umsonst. Das geht aufs Haus! Nicht nur in Sendling!

Mehr zu diesen mehr als wichtigen Thema habe ich Ihnen in meinen Ratgebern aufbereitet, viele davon gibt es hier zum kostenlosen Download:

Immobilienmakler Sendling-Westpark, Makler in Sendling

Ratgeber "Immobilie geerbt"

Matthias Wandl – Immobilienmakler in München-Sendling und im Würmtal
Telefon 089 374 12 333 – Mail: Matthias.Wandl@rimaldi.de

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte klären Sie Sachverhalte im konkreten Einzelfall mit Ihrem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater. Alle Angaben sind nach bestem Wissen erfolgt, jedoch ohne Gewähr.